Mitglied werden

Mitglieder im Bayerischen Sängerbund sind die ihm angeschlossenen Chorvereinigungen. Der Bayerische Sängerbund ist in 21 Sängerkreise aufgeteilt. Jeder neue Mitgliedsverein wird gebietsmäßig einem dieser Sängerkreise zugeordnet.

 

Leistungsübersicht:

  • Vertretung der Interessen der Chorsänger in Politik, Kultur und Wirtschaft durch den BSB-Vorstand
  • Vermittlung von musischer Bildung in Schulungen und über Veröffentlichungen durch den Musikausschuss
  • hochqualifizierte Ansprechpartner im Musikausschuss als Berater der Chöre und als Dozenten
  • kompetente Beratung zu allen Fragen rund um den Verein, zu Rechtsfragen und zur Gema durch Vorstand, BSB-Geschäftsstelle und mit Hilfe von Veröffentlichungen
  • Kontakte zu anderen Chören und Chorsängern bei Kreissingen, Chortagen, überregionalen oder internationalen Veranstaltungen anderer Dachverbände, bei BSB-Schulungsveranstaltungen oder im überregionalen Ensemble
  • Mitgliedschaft im Bayerischen Musikrat (BMR), der Arbeitsgemeinschaft Alpenländischer Chorverbände (AGACH) sowie über die Arbeitsgemeinschaft freier Chorverbände (AGfC) Mitglied im Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.
  • Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
  • aktuelle Informationen und Berichte in der Bayerischen Sängerzeitung, z.B.: Berichte aus anderen Sängerkreisen und -bünden, Berichte rund um die Musik und zu kulturpolitischen Themen, Antworten zu Vereinsfragen, Ankündigungen von Schulungen, andere Veranstaltungs- und Konzerthinweise, Chorleiterbörse, Literaturvorschläge etc.
  • Chorleiterausbildung in Eigenregie mit Prüfung zur staatlichen Anerkennung als Laienchorleiter
  • Bad Feilnbacher Chorwoche: Schulungen für verschiedene (derzeit 8) Chorgattungen
  • weitere Seminare für Chorsänger und Chorleiter außerhalb der Chorwoche
  • Chortage und andere überregionale Veranstaltungen
  • verbandseigenes Schulungszentrum
  • BSB-Notenarchiv (Leihmaterial)
  • Ehrungen für aktive Sängerinnen und Sänger, für Vereine, für Chorleiter und Chorleiterinnen sowie für besonderes ehrenamtliches Engagement im Verein bzw. um das Chorwesen
  • Ehrung für Vereine anlässlich des 100-jährigen Jubiläums durch Zelterplakette
  • besondere Förderung der Jugend durch Beitragsfreiheit von Kinder- und Schulchören, musikalische Weiterbildung von Erzieherinnen, Carusos-Qualitätsmarke für musikalisch besonders aktive Kindergärten sowie Kinder-Jugendchortage
  • Weitergabe von staatlichen Fördermitteln zu: Notenanschaffungen, Schulungsmaßnahmen, Jugendarbeit, Instrumentenanschaffung und Ensembleleiterförderung
  • keine GEMA-Gebühren für Konzerte/Konzertanmeldung über den Bayerischen Sängerbund

Mitgliedsbeitrag:

Sockelbetrag pro Verein35,- €/Jahr
Erwachsene aktive Sängerinnen und Sänger (bzw. ohne Sängerkreiszugehörigkeit)10,- €/Jahr (12,- €/Jahr)
Jugendliche 18 bis 27 Jahre (bzw. ohne Sängerkreiszugehörigkeit)8,- €/Jahr (10,- €/Jahr)
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahrebeitragsfrei
Kinder- und Schulchörebeitragsfrei
Pflichtbezug der Bayerischen Sängerzeitungfrei/im Beitrag enthalten

Jeder Mitgliedsverein wird einem Sängerkreis zugeordnet (§8 der Satzung). Die Sängerkreise erheben einen eigenen geringfügigen Mitgliedsbeitrag (durchschnittlich 2 € pro Person/Jahr) zur Finanzierung Ihrer Arbeit.

Pflichtbezug von Zeitschriften:
Bayerische Sängerzeitung: (Verbandsorgan des BSB) Erscheinungsweise 6 mal jährlich im Februar, April, Mai, Juli, Oktober, Dezember

bis 15 Vereinsmitglieder           1 Exemplar
16-30 Vereinsmitglieder           2 Exemplare
31-45 Vereinsmitglieder           3 Exemplare
46-60 Vereinsmitglieder           4 Exemplare
61-75 Vereinsmitglieder           5 Exemplare
ab 76 Vereinsmitglieder           6 Exemplare

Wenn Sie nach diesen Informationen gerne Mitglied im Bayerischen Sängerbund werden möchten, so senden Sie beiliegendes Anmeldeformular ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle:

Aufnahmeformular für Chöre (PDF, 146 kB, 07.01.2019)

Die namentliche Mitgliederliste ist in digitaler Form per e-mail  an die BSB-Geschäftsstelle zu senden ist (z.B. Excel-Tabelle). Die Liste muss folgende Daten beinhalten: Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht. Weitere Angaben sind nicht verpflichtend.

Muster einer Namensliste zum Download (XLSX, 11.2 kB, 18.05.2020)